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Angehörige pflegen Demenzkranke gratis
Aus Espresso vom 30.04.2024. Bild: Keystone
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Live-Chat zum Thema «Demenz» «Was sind Vorzeichen einer anbahnenden Demenz?»

Die Fachpersonen im Bereich Demenz beantworteten Ihre Fragen live im Chat.

Guten Tag, Wie kann man eine Person dazu bewegen, sich einer Demenz-Abklärung zu stellen, wenn die betroffene Person Angst hat, genau eine solche Diagnose zu erhalten?

Michael Schmieder: Guten Abend Hallo Wenn eine Person sich nicht abklären lassen möchte, könnte eine Möglichkeit sein, dass der hausarzt einmal nachfragt wie es geht und dann eine Abklärung vorschlägt. Das funktioniert meist gut. «Wenn es der Doktor sagt».

Guten Tag Ich hätte eine Frage bezüglich Sterbehilfe bei Demenz. Falls man dies möchte, muss die Sterbehilfe bereits direkt nach der Diagnose in Anspruch genommen werden oder kann hier noch etwas abgewartet werden. Evtl. beim Arzt den Wunsch hinterlegen für den Fall, dass man nicht mehr zu viele klare Momente hat. Herzlichen Dank.

Eva Wiesendanger: Sterbehilfe kann bei schweren Krankheitsdiagnosen zum Thema werden, individuell geprägt von der jeweiligen Situation. In Zusammenhang mit Demenz steht aber wohl die Frage im Vordergrund, was ich entscheiden kann, solange ich urteilsfähig bin und was nicht. Grundsätzlich können Sie in der Patientenverfügung festhalten, dass Sie nach Verlust der Urteilsfähigkeit und unter bestimmten Voraussetzungen z.B. auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten, die Behandlung ausschliesslich auf die Schmerzlinderung beschränken oder nicht mehr «künstlich ernährt» werden möchten (passive Sterbehilfe). Sie können auch den Wunsch festhalten, dass zur Linderung von Leiden Mittel wie z.B. Morphium eingesetzt werden, die möglicherweise die Lebensdauer herabsetzen oder den Tod früher eintreten lassen (indirekte aktive Sterbehilfe). Um die diesbezüglichen Wünsche und Vorstellungen so zu formulieren, dass sie vom medizinischen Personal umgesetzt werden können, lohnt es sich unbedingt, die Patientenverfügung mit einer medizinischen Fachperson zu besprechen. Besteht bereits eine Demenzdiagnose oder könnte die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung angezweifelt werden, ist es zudem angezeigt, eine ärztliche Bestätigung einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Verfassung der Patientenverfügung urteilsfähig war. Eine Beihilfe zum Suizid hingegen muss auf dem Entscheid einer urteilsfähigen Person beruhen. Es ist in der Schweiz nicht möglich, vorgängig Vorkehrungen zu treffen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. Der Entscheid muss wohlerwogen und ohne äusseren Druck entstanden sein und als dauerhaft gelten. Das kann zum Beispiel heissen, dass sich die Person über den Krankheitsverlauf im Klaren ist und allfällige Behandlungsmöglichkeiten (z.B. von Depressionen) oder palliative Behandlungsansätze kennt. Stellen sich solche Fragen, sollten diese also frühzeitig mit einer medizinischen Vertrauensperson besprochen werden. Für weitere Fragen dazu steht das Alzheimer-Telefon (058 058 80 00 oder info@alz.ch) oder die für Sie zuständigen kantonalen Sektion von Alzheimer Schweiz zur Verfügung (Sektionen: Alzheimer Schweiz (alzheimer-schweiz.ch)).

Guten Tag Ich bin 60 Jahre alt und meine Eltern sind beide hochgradig dement, wie auch schon meine Grosseltern. Ich weiss, dass Demenz nicht dominant vererbbar ist, trotzdem wäre es mir wichtig zu wissen, ob mich das gleiche Schicksal erwartet. (Im Wissen darum, dass es noch keine Medikamente und Therapie gibt) Ich habe noch keine Anzeichen für Demenz, möchte aber eine Abklärung machen. Ist das heute bereits möglich? Welchen Weg muss ich einschlagen, an welche Stelle mich wenden? Mit welchen Kostenfolgen ist eine solche Abklärung etwa verbunden? (Die Krankenkasse wird das ja nicht übernehmen.) Letztes Jahr habe ich ein Interview mit Andrea Pfeifer auf srf gehört, die im Bereich Alzheimer forscht. In der Zusammenfassung hat mich folgender Passus nicht mehr losgelassen: «Der ausschlaggebende Faktor liegt in der Früherkennung. Mithilfe von Tests kann Alzheimer bereits 15 bis 20 Jahre vor den ersten Symptomen diagnostiziert werden. Es sind dies Jahre, die von entscheidender Bedeutung sind. Sind die Gehirnzellen erst einmal abgestorben, können sie nicht mehr ersetzt werden. «Sobald die Symptome auftreten, ist es zu spät», erklärt Pfeifer. Ab diesem Zeitpunkt kann die Krankheit nur noch verlangsamt, aber nicht mehr geheilt werden. «Sind die Gehirnzellen erst einmal abgestorben, können sie nicht mehr ersetzt werden.» Anders ausgedrückt: Abhilfe ist nur durch Prävention möglich.» https://www.srf.ch/news/neue-medikamente-forscherin-ein-durchbruch-in-der-alzheimer-forschung Vielleicht finden Sie die Zeit, meine Frage zu beantworten;--)

Michael Schmieder: Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass man das wissen möchte. Dazu kann man entweder direkt in eine Memoryclinik gehen oder zum Beispiel auch an der Psychiatrischen Uniklinik Zürich im Forschungsbereich nachfragen. Es gibt im IREM in Schlieren solch eine Abklärungsstelle.

Was halten Sie von Firmen wie Pflegewegweiser.ch, Pflegevermittlungschweiz.ch? Ich habe den Eindruck, als würden die sich an den Pflegenden bereichern und nur das System unserer Krankenkassen untergraben. Scheinbar wird nur ein Anteil des Geldes, was die von den Krankenkassen erhalten, an die Pflegenden weitergegeben. Stutzig wurde ich, als ich sah, dass die sogar TV-Spots schalten (als Marketingfachmann weiss ich, was das kostet) und auch sonst einen massiven Werbeaufwand betreiben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies im Sinne unserers Gesundheitssystems ist.

Michael Schmieder: Das Gesundheitssystem in unserem Land ist darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen. Das ist eine bittere Tatsache. Dass in der heutigen Situation, in der Pflegepersonal ein Mangel ist, dass es da lukrativ sein kann, versteht sich von selbst. Leidtragense sind jedoch die Menschen, die Hilfe brauche und dafür Geld ausgeben müssen, das knapp ist.

Guten Abend. Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man eine demenzkranke Person in einem Pflegeheim unterbringen möchte? Und was ist, wenn man diese Kosten nicht bezahlen kann? Danke und liebe Grüsse

Guten Abend wie hoch die Kosten des Pflegeheimes sind, hängt unter anderem davon ab, wie viel Pflege und Betreuung eine Person braucht. Nach Heimeintritt schätzt die Pflege den Pflegebedarf ein und erst weiss man, wie viel der Heimaufenthalt kostet. Wenn man die Kosten aus dem Einkommen, dem Vermögen und den Krankenkassenbeiträgen nicht vollständig finanzieren kann, wird der Restbetrag von den Ergänzungsleistungen übernommen. Die Beratungsstelle der Pro Senectute am Wohnort der demenzkranken Person kann eine erste Kostenschätzung machen und hilft beim Beantragen der Ergänzungsleistungen.

Ich betreue seit 4 Jahren meine an vaskulärer Demenz erkrankte Schwester. Sie ist alleinstehend, hat mich noch in gesunden Zeiten im Vorsorgevertrag als Betreuerin vermerkt. Sie wohnt noch in ihrer Wohnung die sie seit 50 Jahren bewohnt. Ich besuche sie (mit Ausnahmen) täglich, bringe sie 2 mal die Woche in eine Tagesstätte, kaufe ihr Lebensmittel ein, besorge alles Nötige in ihrer Wohnung. Täglich kommt zusätzlich die Spitex zur Tabletten Abgabe. Frage: Bin ich verantwortlich wenn sie beim Strasse überqueren verunglückt, oder sonst ein Unfall passiert? Ich mache was ich kann, der Altersheim Eintritt ist vertagt, sie käme in ein kleines Zimmer auf der geschlossenen Demenzabteilung.

Michael Schmieder: Ich gehe davon aus, dass Sie persönlich nicht verantwortlich sind. Ihre Schwester kann noch zu Hause wohnen und sie ist nicht irgendwie verbebeiständet. Zum Heimeintritt folgender Gedanke: die Zimmergrösse wird nach meiner Erfahrung sehr überschätzt. Menschen mit einer Demenz sind meist immer dort, wo alle anderen auch sind. Dort ist Gemeinschaft und soziales Leben und soziale Teilhabe. Denken Sie mal über einen 3wöchigen Ferienaufenthalt im Pflegeheim nach, dann können Sie klarer sehen und Ihre Schwester auch.

Meine familie ist genetisch sehr vorbelastet 3 von 5 geschwistern bei meinem Vater hatten eine atypische Demenz, mein Vater bereirs mit 59 diagnostiziert. Können wir etwas präventiv machen als Töchter um uns zu schützen? Vielen Dank.

Stefanie Becker: Heute weiss man, dass ein gesunder Lebensstil (Bewegung, ausgewogene Ernährung, soziale Kontakte u.a. – kurz: alles was gut ist für das Herz, ist auch gut für das Hirn) sinnvolle Prävention darstellt. Allerdings gibt es keine 100% Schutz vor einer Demenzerkrankung – auch ohne genetische Vorbelastung. Aber mit einem gesunden Lebensstil können Sie das Risiko reduzieren an einer Demenz zu erkranken.

Guten Abend mein Mann ist jetzt in der Kategorie schwer behindert mit Alzheimer Demenz. (Steuertechnisch ist Alzheimer Demenz eine Behinderung, keine Krankheit!?) Trotz seiner totalen Inkontinenz pflege ich ihn daheim, ohne Spitex. 3 x in der Woche ist er in einer Tagesstruktur (tagaktiv, Serata, Thalwil), von 9 – 16.30 Uhr. Die Kosten sind jedoch hoch, mehr als 1500 Fr pro Monat plus Transportkosten von Fr 800 (Behinderten Transport). Nach langer Zeit habe ich herausgefunden, dass unsere Zusatzversicherung etwas an den Transport bezahlt bis zu einem bestimmten Betrag. Meine Frage ist jetzt die: Wenn schon die ganze Pflegeleistung gratis geleistet wird, könnte man dann nicht wenigstens höhere Beiträge für die auswärtige Tagesstruktur erhalten?

Martina Filippo: Leider gibt es aus versicherungstechnischer Sicht keine Möglichkeit, die eingesparten Kosten durch private Pflegeleistungen quasi in höhere Beiträge für Tagesstrukturen umzuwandeln. Es besteht aber die Möglichkeit (unter bestimmten) Voraussetzungen, sich bei einer Spitexorganisation anstellen zu lassen, um so die privat erbrachten Pflegeleistungen vergütet zu bekommen. Für Bezüger von Ergänzungsleistungen werden via Krankheits- und Behinderungskosten auch Hilfe, Pflege und Betreuung in Tagesstrukturen vergütet. Im Kanton Zürich besteht zudem die Möglichkeit einer Vergütung der Leistungen über § 11 der Zusatzleistungsverordnung.

Ich bin Vorsorgebeauftragte meiner kinderlosen, verwitweten Tante. Wie kann ich hier eine Vergütung regeln, wenn ich alles Administrative übernommen habe. Meine Tante hat aber keinerlei Krankheitseinsicht und findet meine Sorgen um sie völlig übertrieben und als Einmischung. Momentan ist es auch schwierig mit ihr vernünftig darüber zu sprechen. Diagnose: beginnende, mittelschwere Demenz, Form Alzheimer. Sie wohnt noch zu Hause mit Hilfe von Nachbarn und der Pro Senectute. Finanziell wird es immer enger.

Eva Wiesendanger: Wenn der Vorsorgeauftrag Ihrer Tante die Entschädigungsfrage nicht geregelt hat, können Sie sich an die für sie zuständige Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Diese legt eine Entschädigung fest, die den übernommenen Aufgaben entspricht. Die Entschädigung und die Spesen werden Ihrer Tante belastet. Sie können mit der KESB auch ansprechen, dass die Situation für Sie als Vorsorgebeauftragte schwierig ist, und gemeinsam prüfen, ob und wie Sie allenfalls unterstützt oder entlastet werden könnten. Falls ich aber Ihre Frage nicht richtig verstanden hätte, können Sie gerne auch nachhaken bei der Alzheimer-Sektion Ihres Kantons oder unter info@alz.ch.

Die Eltern sind dement, leben im eigenen Haus, ein eingespieltes Team, dank der Betreuung durch ihre Tochter. Nach einer Sinusvenenthormbose wurde der Vater nach 6-wöchiger Abwesenheit vorige Woche wieder nach Hause geholt. Im Spital und im Alterszentrum: lethargisch, passiv, keine Kommunikation zu Drittpersonen, war ein Pflegefall. Noch am Heimreisetag aber nahm der 92-jährige seinen Rasenmäher hervor und pflügte durch den Garten. Hinter ihm her marschierte seine Frau (86), ebenso demenzerkrankt. Dass sie dieses stille Glück der Gegenwart erleben dürfen, dazu braucht es Angehörige. Die aber sitzt aktuell seit Tagen an einem Rekurs, weil die KK (Helsana) ihr die pflegerischen Leistungen des Vaters nach Monaten plötzlich aberkannt haben, trotz Anstellung bei einer Spitex als pflegende Angehörige und trotz Pflegediplom HF und vor allem trotz unterschriebenem Vertrag durch die KK/Spitex. Zum Vergleich: Die Pflege und Betreuung beider Eltern über 6 Monate hinweg ist günstiger als 2 Wochen Ferien-Betreuung/Pflege des Vaters im Alterszentrum. Es handelt sich also um Peanuts-Beträge, die die KK nicht nur gestoppt hat, sondern das bisher bezahlte sogar von der Tochter zurückfordert. Die Chance, dass die KK wieder einrenkt ist klein. Soviel zum Thema Sparmassnahmen im Gesundheitswesen. Ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich dem Thema annehmen!

Stefanie Becker: Es tut mir sehr leid zu hören, dass Ihre Situation momentan für Sie als Angehörige so schwierig ist. Sie kämpfen an verschiedenen Fronten und müssen daher ganz besonders auch auf sich Acht geben, dass Sie selbst nicht krank werden und als Helfende für Ihre Eltern auch ausfallen. Eine Anstellung von Angehörigen bei der Spitex löst das Problem nicht, denn diese bezahlt nur die Grundpflege, die wenige Stunde pro Tag ausmacht. Den Rest der rund-um-die Uhr Betreuung leisten Sie als Angehörige – unbezahlt. Daher empfehle ich Ihnen dringend, auch für sich selbst Sorge zu tragen. Tun Sie Dinge, die Ihnen gut tun, treffen Sie sich mit Freunden und schaffen Sie immer wieder Oase in Ihrem fordernden Alltag – das ist etwas das pflegende Angehörige sich oft selbst nicht zugestehen. Aber es wichtig, um immer wieder Energie zu tanken damit auch Sie gesund bleiben. Alle Gute!

Eine bekannte Person von mir vergisst seit einiger Zeit immer wieder dinge, wirkt etwas zerstreut und verwechselt Dinge immer häufiger. Sind das Anzeichen für Demenz und welche Anzeichen würden folgen?

Nadia Leuenberger: Bei den genannten Symptomen handelt es sich um Symptome, die bei einer Demenz auftreten. Es gibt aber auch andere Erkrankungen mit solchen Symptomen beispielsweise eine Depression oder ein Vitaminmangel. Da die Symptome solcher Erkrankungen im Gegensatz zu einer Demenz, mit Medikamenten gut behandelt werden können und Betroffene danach häufig wieder beschwerdefrei sind, ist eine genaue ärztliche Abklärung beim Hausarzt und in einer Memory Clinic sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Alzheimer und Demenz, ist es nur der Name?

Ulrike Darsow: Demenz ist der Oberbegriff. Alzheimer eine der heute bekannten vielen Formen- und die häufigste.

Ich habe noch eine weitere Frage die mich immer schon beschäftigt hat: wie fühlt es sich an Demenz zu haben? Merkt man das, dass man Sachen vergisst...? Und wie kann man es für die Person am angenehmsten gestalten?

Michael Schmieder: Ja, ich glaube, dass man merkt, dass man etwas vergisst. Aber es wird vermutlich nicht mit Demenz in Verbindung gebracht, wenigstens nicht am Anfang. Es kommt zu Verunsicherung und zu Fehlleistungen. Dann meidet man meist die Öffentlichkeit und zieht sich aus dem sozialen Leben zurück. Deshalb ist es so wichtig, dass die soziale Umgebung Bescheid weiss und all das unterstützen kann, was selber nicht mehr geht. Da sein, begleiten, Defizite nicht bewusst machen, nicht mit der Wirklichkeit konfrontieren, sondern die Hilfe einfach zukommen lassen, wie selbstverständlich.

Guten Abend Meine Mutter (68) weist seit einigen Jahren schleichende Symptome auf, die meiner Meinung nach auf eine Demenzform hinweisen könnten. (erst räumliche Orientierungsschwierigeiten, dann Vergesslichkeit und Verwirrung) Plötzlich merkten wir, dass es viel schlimmer ist als gedacht. Wegen Mangelernährung musste sie erst ins Spital und dann in eine psychiatrische Klinik (bekommt Antidepressiva und Risperidon).Weder da noch vorher (Hausarzt, Psychologin) scheint irgendjemand zu bemerken, wie schlimm es bereits ist. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen. Tests wurden immer wieder mal angefangen, aber nie zu Ende geführt (u.a auch wegen verpassten Terminen).Jetzt wird sie entlassen, mit Spitex sollte das schon gehen, meinten sie. Meine Geschwister und ich sind sehr in Sorge. Wo kommen wir an eine Fachperson, die sich der ganzen Sache wirklich annimmt? Wir fühlen uns überfordert und denken nicht, dass wir diese Verantwortung alleine tragen können. Wohin oder an wen können wir uns wenden? Besten Dank und liebe Grüsse P.

Nadia Leuenberger: Guten Tag ich empfehle Ihnen, sich an die Beratungsstelle der kantonalen Sektion von Alzheimer Schweiz im Wohnkanton Ihrer Mutter zu wenden. Sie erhalten dort Unterstützung, Beratung und Begleitung beim weiteren Vorgehen. Die Adresse finden Sie unter www.alz.ch

Guten Abend Ist eine Abklärung in jedem Fall richtig bzw notwendig? Was, wenn der Betroffene mit diesem Wissen den restlichen Lebensmut verliert? Oder (noch tiefer) in eine Depression fällt? Sich aus Scham weiter zurückzieht und die wenigen übergebliebenen Kontakte auch noch verliert? In unserem Fall sind wir Geschwister uns nicht einig. Deswegen die Frage nach der Notwendigkeit. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind vorhanden. Vielen Dank.

Stefanie Becker: Vielen Dank für Ihre wichtige Frage! Ohne genaue Kenntnis der Person und Situation ist das nur allgemein zu beantworten. Ich kann Ihre Überlegungen gut nachvollziehen, aber eine Abklärung von Symptomen bringt viele Vorteile mit sich: einerseits gibt es Erkrankungen, die ganz ähnliche Symptome machen wie eine Demenz, die aber gut medikamentös heilbar sind, wie z.B. bestimmte Stoffwechselerkrankungen. Andererseits ist eine Diagnose, selbst wenn sie dann das Schlimmste ist, was Sie befürchtet haben, wichtig, um Zugang zu den heute bereits vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten zu haben. Es gibt Medikamente, die die Begleitsymptome wie Unruhe oder auch Depressionen lindern können. Mit verschiedenen nicht-medikamentösen Therapien kann auch sehr gut zur Förderung der Lebensqualität der Erkrankten beigetragen werden. Erst die Diagnose ermöglicht es Ihnen, von diesen Möglichkeiten überhaupt zu profitieren. Auch wenn Demenz bis heute nicht heilbar ist, so ist sie doch behandelbar, was in den allermeisten Fällen auch für die Familien und das Umfeld sehr hilfreich ist. Falls Sie sich nicht einig werden, würde ich Ihnen raten, sich einmal an Ihre kantonale Alzheimer Organisation zu wenden, wo sie auch gemeinsam noch ausführlicher und individueller beraten werden können.

Meine Mutter ist an Demenz erkrankt und jetzt seit einem Jahr in einem Pflegeheim das wir nach sehr langer Suche gefunden haben. Ich bin nicht sehr zufrieden mit dem Pflegeheim. Es gibt zu wenig Personal, kaum «Animierung» und wenig Gemeinschaft. Sie ist viel allein und weiss nicht wo sie ist und irrt auf den Fluren herum. Wenn ich jetzt ein neues Pflegeheim fände, dass vielleicht besser auf Demenz eingestellt ist- würde das den Zustand der Demenz wohl verschlechtern? Ist es besser sie dort zu lassen, wo sie jetzt ein wenig die Gesichter kennt, oder könnte ich ihr einen Umzug zumuten? Vielen Dank für Ihre Antwort..

Ulrike Darsow: Grundsätzlich ist Ihre Überlegung sehr richtig. Ein Ortswechsel und neue Personen können schwierig sein. Es kann vorübergehend zu einer Zunahme der Versiertheit kommen. Muss aber nicht. Die Frage ist, ob Ihre Mutter an einem anderen Ort mehr an den Aktivitäten teilnehmen wird. Wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben, kann ein Wechsel auch eine Chance sein.

Wo können Betreuungsgutscheine für Angehörige beantragt werden?

Nadia Leuenberger: Guten Abend meinen Sie die Betreuungsgutschrift als pflegende Angehörige? Diese können Sie jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons geltenden machen.

Mein Vater ist mit 65 Jahren an Alzheimer erkrankt und mit 72 Jahren verstorben. Wie gross sind die Chancen, dass ich (57) auch daran erkranke? Vielen Dank S.

Stefanie Becker: Der Anteil familiärer Erkrankungen an allen Alzheimer-Erkrankungen liegt bei ungefähr 1%, wohingegen 99% an der sporadischen Form erkranken, bei der das Alter den grössten Risikofaktor darstellt. Eine Abklärung über ihre genetische Belastung ist heute bereits möglich. Hierfür empfehlen wir aber eine vorgängige ausführliche Beratung, damit Sie wirklich auch über die Konsequenzen dieses Wissens dann umfänglich informiert werden, bevor Sie sich wirklich dann dazu entscheiden. Ein offenes Gespräch mit Ihrem Hausarzt ist sicher ebenfalls hilfreich. Er kann Ihnen dann sicherlich auch entsprechende Zentren oder Praxen in Ihrer Nähe empfehlen.

Guten Tag Nach meinem Verständnis hätte Frau Siegenthaler (da sie Hilflosenentschädigung bezieht) auch die Möglichkeit einen Assistenzbeitrag zu erhalten und könnte somit jemanden zur Entlastung einstellen. Ist dies korrekt und wenn ja, wie viele Stunden wären gedeckt? Ich habe bei meinem Mann mit FTD den Vorsorgeauftrag letzte Woche zur Validierung an die KESB geschickt. Wie lange geht dies in der Regel und lässt es sich vorantreiben, wenn in der Zwischenzeit Geld auf Online-Plattforemn verloren geht? Besten Dank Anita Jörg

Martina Filippo: Ein Assistenzbeitrag richtet nur die IV aus, d.h. die anspruchsberechtigte Person muss sich noch im Erwerbsalter befinden. Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit haben nur Anspruch auf den Assistenzbeitrag, wenn sie einen eigenen Haushalt führen oder eine Ausbildungs absolvieren oder eine bestimmte Anzahl Stunden erwerbstätig sind. Diese Kriterien zu erfüllen ist bei Demenz eher schwierig. Falls Anspruch bestehen sollte auf einen Assistenzbeitrag, hängt die Anzahl der Stunden stark vom Einzelfall ab. Ich bitte Sie, Ihre zweite Fragen nochmals in den Chat zu stellen, da ich dazu eine Stellung nehmen kann

Guten Abend Wie ist die rechtliche Situation. Zb beim Eintritt in ein Heim- wer entscheidet, wenn der Patient partout nicht will. Bankgeschäfte abwickeln uvam. Besten Dank Ernst Thoma

Michael Schmieder: Das sind sehr schwierige Situationen. Die Frage ist ja, ob der Patient überhaupt noch in der Lage ist, eine Entscheidung dieser Tragweite zu treffen. Meist hat er ja die Übersicht über das eigene Leben verloren, vor allem aber die Übersicht über die Konsequenzen . Deshalb braucht es dann die Kesb und/oder man versucht z.B. über den Hausarzt doch jemand dazu zu bringen, dass eine Zustimmung erkennbar ist. Die Erfahrung mit rechtlichem Vorgehen: es braucht meist Zeit , ausser es ist ein Notfall. Dann wird rasch reagiert. Aber da geht oft viel Vertrauen verloren

Guten Abend Wie ist die rechtliche Situation. Zb beim Eintritt in ein Heim- wer entscheidet, wenn der Patient partout nicht will. Bankgeschäfte abwickeln uvam. Besten Dank Ernst Thoma

Michael Schmieder: Das sind sehr schwierige Situationen. Die Frage ist ja, ob der Patient überhaupt noch in der Lage ist, eine Entscheidung dieser Tragweite zu treffen. Meist hat er ja die Übersicht über das eigene Leben verloren, vor allem aber die Übersicht über die Konsequenzen . Deshalb braucht es dann die Kesb und/oder man versucht z.B. über den Hausarzt doch jemand dazu zu bringen, dass eine Zustimmung erkennbar ist. Die Erfahrung mit rechtlichem Vorgehen: es braucht meist Zeit , ausser es ist ein Notfall. Dann wird rasch reagiert. Aber da geht oft viel Vertrauen verloren

Guten Tag Mein Vater hat Demenz. Er hat uns für alles eine Vollmacht gegeben mit welcher wir zur Zeit alles für ihn erledigen. Frage: Ist man verpflichtet, wenn man das Gefühl hat, er ist urteilsunfähig, dies der Kesb zu melden (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind vorhanden)? Besten Dank und freundliche Grüsse L. Schaffer

Eva Wiesendanger: Guten Abend. Der Übergang ist fliessend, und häufig sind es dann Dritte (z.B. Banken), welche die Vollmacht nicht mehr akzeptieren. In dieser Situation wird der Vorsorgeauftrag wichtig. Wenn Sie den Eindruck haben, dass solche Probleme nun eintreten könnten, würde ich Ihnen empfehlen, Rücksprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu nehmen und die Urteilsfähigkeit abklären zu lassen. Wird diese bestätigt, können Sie den Vorsorgeauftrag zusammen mit der ärztlichen Bestätigung bei der KESB eingeben, damit diese den Auftrag validiert und der Auftrag in Kraft treten kann.

Kann ein Vorsorgebeauftragter ein neues Testament erstellen, das die Erbschaft neu regelt? Der Demente ist dazu nicht mehr in der Lage.

Ulrike Darsow: Nein, das ist nicht möglich.

Unser Vater hat hochgradig Demenz und ist in einem Pflegeheim. Sein Vermögen ist vollständig aufgebraucht. Er bezieht Ergänzungsleistungen. Müssen Kinder im Fall eines Defizits für Kosten Eltern mit Demenz aufkommen? Besteht beim Tod allenfalls eine Rückzahlungspflicht an die Gemeinde? Wie kann man sich dagegen schützen?

Michael Schmieder: Meines Wissens besteht keine Rückzahlungspflicht der Kinder.

Guten Abend Meine Mutter 83 Jahre zeigt Anzeichen von einer beginnenden Demenz. Mein Vater und ich haben merhmals versucht sie für eine Abklärung zu überzeugen. Sie weigert sich wehement, wechselt das Thema bringt Ausreden wie du hast auch bereits etwas vergessen,,,Welche Möglichkeiten gibt es und gibt es Tipps sie dazu zu motivieren?

Stefanie Becker: Das ist eine Situation, die viele Familien erleben. Je mehr Sie versuchen, sie zu überreden, desto mehr wird sie sich vermutlich verweigern. Es kann hilfreich sein, sie bei ihrem nächsten Besuch beim Hausarzt zu begleiten und/oder vielleicht auch im Vorfeld schon einmal ein vertrauliches Gespräch mit diesem über Ihre Sorgen zu führen. Ggbf. kann er Ihre Mutter dann beim nächsten Besuch einmal darauf ansprechen, das hilft in vielen Fällen, weil es der Arzt und nicht ein Familienmitglied ist.

Werte Experten Meine Frau leidet seit 5 Jahren an Demenz. Bei der Nachfrage um Hilflosenentschädigung wird man von unqualifizierten Angestellten der IV mit Fragen konfrontiert die haarsträubend sind. Anscheinend gibt's in der Schweiz keine brauchbaren Formulare die dieser Krankheit gerecht werden. Warum das?

Nadia Leuenberger: Guten Abend ich verstehe Ihren Unmut sehr gut, die Betreuung einer an Demenz erkrankten Partnerin ist sehr belastend wäre einfacher, wenn man sich nicht auch noch bürokratische Hürden nehmen müsste, .Die Hilflosenentschädigung war ursprünglich für Personen gedacht, die eine körperliche Behinderung haben und bildet deshalb die demenzspezifischen Betreuungs- und Pflegemassnahmen nur ungenügend ab. Bei Alzheimer Schweiz können Sie das Dossier «Pflegeplanung» beziehen. Dieses Dossier beinhaltet ein Blatt mit Fragen zu den Betreuungs- und Pflegemassnahmen, welche Menschen mit Demenz benötigt. Dieses Blatt können sie ausfüllen und dem Antrag für Hilflosenentschädigung beilegen. Es bildet die demenzspezifischen pflegerischen Massnahmen besser ab, als das Anmeldeformular der Ausgleichskasse.

Falls sich alte, demente Personen den Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht leisten können, müssen die Nachkommen für die Kosten aufkommen?

Michael Schmieder: In der Schweiz müssen die Nachkommen nicht für die Kosten aufkommen. Die werden durch Ergänzungsleistungen finanziert

Ich habe bei meinem Mann mit FTD den Vorsorgeauftrag letzte Woche zur Validierung an die KESB geschickt. Wie lange geht dies in der Regel und lässt es sich vorantreiben, wenn in der Zwischenzeit Geld auf Online-Plattforemn verloren geht?

Ulrike Darsow: Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab. Die KESB wird ein ärztliches Zeugnis verlangen, welches die Urteilsunfähigkeit bestätigt. Die KESB selber kann weitere Informationen einholen oder auch einen Hausbesuch durchführen oder Ihren Mann zu einem Gespräch einladen. Ausserdem ist es dann noch so, dass die KESB, mit denen ich im Alltag zu tun habe, nicht täglich die notwendige Sitzung für die Beschlüsse durchführt. Da müssten Sie bei der KESB nachfragen. Alle sin allem dauert es in der Regel mehrere Wochen. Das lässt sich nicht wirklich beeinflussen.

Guten Abend, Der Oberbegriff ist Demenz. Alzeimer ist nur eine mögliche Form der Demenz. Mein Mann hat FTD. Leider muss ich überall selbst Aufklärungsarbeit leisten. Warum heisst die Organisation in der Schweiz «Alzeimer Schweiz» und nicht *Demenz Schweiz». Dies würde es ermöglichen, Demenz als Oberbegriff besser erklären und die verschiedenen Formen separat erläutern zu können. Das FTD-Betroffene meist noch ein gutes Gedächnis und gute Orientierung haben glaubt leider niemen, da alle denken es sei Alzheimer. Herzlichen Dank Anita Jörg

Stefanie Becker: Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Jörg! Sie sind nicht die Erste, die sie stellt :-). Alzheimer Schweiz besteht bereits seit 1988 und trägt den Namen des «Entdeckers» der Krankheit, Alois Alzheimer. Er hat 1906 zum ersten Mal an einem Ärztekongress einen wissenschaftlichen Vortrag über seine Forschungen gehalten (und wurde von seinen ärztlichen Kollegen belächelt). Dieser Tradition, wenn Sie so wollen, ist es geschuldet, dass unsere Organisation ALZHEIMER Schweiz heisst. Aber selbstverständlich beraten und unterstützen wir Familien und auch Fachpersonen in allen Fragen zu jeder Form von Demenz. Was Sie zu FTD sagen ist richtig und daher ist für die betroffenen Familien besonders schwierig. Das Leitsymptom von Demenzerkrankungen, die Gedächtnisstörung, steht bei FTD zu Beginn nicht im Vordergrund, vielmehr ist es die Persönlichkeit und das Verhalten das sich auffällig verändert. Dass dabei zunächst nicht gleich an Demenz gedacht wird, hängt auch damit zusammen, dass FTD-Erkrankte meist jünger, oft noch nicht im AHV-Alter sind.

Guten Abend, kann man allenfalls auch rückwirkend noch Leistungen einfordern. Meine Schwester und ich teilten uns 7 Jahre die Betreuung unserer an Demenz erkrankten Mutter?

Eva Wiesendanger: Eine rückwirkende Einforderung von Sozialversicherungsleistungen dürfte leider schwierig sein, wenn Sie nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen beantragt wurden.

Ehepaar, Einkommen: Frau (70) AHV ca. CHF 20‘000 Mann (63) IV ca. CHF 20000 + PK CHF 54‘000 Wie sieht die Finanzierung aus, wenn sie oder er an Demenz erkrankt ist und in einen Pflegeheim müsste. Wieviel Einkommen verbleibt zur Verfügung vom noch „gesunden“ Ehepartner? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Michael Schmieder: In der Regel werden die Kosten berechnet für die Person, die zu Hause bleibt, nach EL Ansätzen und die Kosten für die Person im Pflegeheim. Danach richtet sich dann die Restfinanzierung der EL

Was sind für mich als Kind einer 67-jährigen Mutter Vorzeichen einer anbahnenden Demenz nach denen in Ausschau halten kann?

Nadia Leuenberger: Vergesslichkeit oder Schwierigkeiten mit der Orientierung und wenn jemand mit den alltäglichen Routinearbeiten beispielsweise im Haushalt zunehmend Mühe hat, könnten erste Anzeichen einer Demenz sein. Demenzsymptome können sehr vielfältig sein. Falls Sie Anzeichen erkennen, die Sie beunruhigen kann der Hausarzt Ihrer Mutter eine erste Einschätzung der Symptome machen und Ihrer Mutter, falls nötig, für weitere Untersuchungen an eine Memory Clinic weiterweisen.

Ich habe mein Mann 4 Jahre gepflegt. Letztes Jahr brachte ich ihn Tagesweise in die Tagesstätte in den Reusspark. Ab Jan. 24 wahr er Sturzgefährdet. Ich hatte Mühe meinen Mann wieder aufzurichten. Jetzt ist er im Reusspark stationiert. Ich war mit meinen Kräften am Ende. Mein Mann ist seit Febr. in der Geriatrie im Reusspark. Leider stellte ich fest dass sie ihn Sedieren, dass er Nachts nicht herumtigert. Die Nachtwachen wollte ihre Ruhe. Zudem haben diese Pflegerinnen meinen Mann durch das Sedieren mehr Pflegebedürftig gemacht und setzen ihn auf der Rechnung von Besa Stufe 5 in die 6. Es hat sehr viel junge Pflegerinnen dort, festgestellt habe ich die alten Pflegepersonal die Rennen und die jungen hocken im Büro und diskutieren. Ich merkte auch, dass viele den PC nicht bedienen können, da frag ich mich wie können sie feststellen was für eine Pflegestufe mein Mann braucht. Sie machen viel mit Aktivierungstherapie, das ist ja gut, aber 10 Minuten mal mit Begleitung nach draussen spazieren gehen haben sie keine Zeit da Personalmangel. Dann wird nach Arzt markiert und bestimmt welche Medikamente abgesetzt werden. Das dürfte auf keinen Fall sein wenn der Kardiologe ein bestimmtes Medikament verschreibt, hatt diese Stationsärztin nicht über dieses Medikament zu entscheiden.

Michael Schmieder: Das ist eine schwierige Situation, wenn Sie so unzufrieden sind. Ich möchte doch feststellen, dass Pflegepersonen nicht einfach sedierende Medikamente verabreichen dürfen. Das geschieht immer durch einen Arzt. Und Wenn jemand nachtaktiv ist, dann sind ja auch viele andere Mitpatienten gestört und es braucht dann vielleicht auch mal etwas zur Beruhigung. Das Problem sehe ich aber in gegenseitigem Misstrauen. Da rate ich Ihnen dringend, suchen Sie das Gespräch mit den verantwortlichen Personen im Reusspark und glauben Sie aber dann auch, was man sagt. Ohne gemeinsames Gespräch kommt das nicht gut.

Guten Abend Kann man im Anfangsstadium oder auch zu einem späteren Zeitpunkt von einer Demenzerkrankung Exit oder eine andere Sterbehilfe in Anspruch nehmen? Oder bleibt nur noch der Suizid selbst? Oder was gibt es noch für andere schnelle Möglichkeiten für diese heimtückische Krankheit? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ulrike Darsow: Hauptvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Sterbehilfe ist die Urteilsfähigkeit. Diese muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegeben sein. Das kann manchmal auch noch im mittelschweren Stadium so sein. Im Alltag ist es tatsächlich so, dass viele Betroffene aufgrund von subjektivem Wohlbefinden den «richtigen Zeitpunkt verpassen». Es muss Aufgabe der Gesellschaft sein, Demenz – Erkrankten Lebensqualität zu ermöglichen und Suizide zu verhindern.

Ich bin 81 Jahre, meine Frau 78 Jahre und wir sind seit 58 Jahren glücklich verheiratet. Wir Beide sind immer noch «gut zwäg», Wir sind Beide Mitglied von EXIT. Wir sind beide übereingekommen, dass wir, sobald bei uns Demenz vorliegt, aus dem Leben scheiden möchten, bevor wir die Kontrolle über unser eigenständiges Handeln verlieren. Die Gesetze müssen unbedingt angepasst werden, dass man ohne grosse Hürden aus dem Leben scheidenn kann, wenn eine unheilbare Krankheit vorliegt. Wie in der Sendung Kassensturz aufgezeigt wurde, müssten pflegende Angehörige finanzielle, psychische und physische Unterstützung vom Staat erhalten. Dem Kassensturz ein grosses Kompliment, dass das Thema Demenz so offen dargestellt wurde.

Stefanie Becker: Selbstbestimmtes Sterben ist ein wichtiges Thema. Bei Demenz ist dies jedoch besonders schwierig. Denn Voraussetzung für einen assistieren Suizid ist die Urteilfähigkeit. D.h. wenn die Demenzerkrankung schon zu weit fortgeschritten ist, ist dieser Weg nicht mehr möglich.

Guten Abend Ich habe eine Frage zur Finanzierung der Pflegeleistungen. Könnte in den folgenden Fällen auf das Vermögen zurück gegriffen werden, um die hohen Pflegeleistungen zu finanzieren, falls ein Elternteil erkrankt: -Die Eltern besitzen selbst ein Haus -Die Eltern haben ihr Haus bereits an die Kinder vermacht -Eigene Ersparnisse der Kinder

Nadia Leuenberger: Guten Abend die Berechtigung zum Bezug von Hilflosenentschädigung ist Einkommens- und Vermögensunabhängig. Bei den Berechnungen zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen wird jedoch ein Teil des Vermögens angerechnet. Falls Ihre Eltern den Kindern zudem einen Erbvorbezug gewährt haben, kann dieser, je nach dem wie lange er zurückliegt, ebenfalls als Vermögen angerechnet werden. Die Pro Senectute hilft ihnen bei den Berechnungen über den Anspruch von Ergänzungsleistungen.

Wir geben unseren Vater nächsten Monat ins Altersheim. Wie wir erfahren haben, werden die Kosten durch sein Erspartes finanziert. Eine Betreuerin sagte uns, dass uns aber ein Erbteil zusteht. Könnten Sie mir bitte darüber genauer Auskunft geben? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse

Martina Filippo: Die Pflegekosten werden bis zu einem gewissen Betrag von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die pflegebedürftige Person zahlt auch einen (gedeckelten) Beitrag an die Pflegekosten. Die übrigen Kosten für Hotellerie, Betreuung etc. im Heim, muss die pflegebedürftige Person selber zahlen, d.h. aus seiner AHV-Rente, seiner 2. und 3. Säule (sofern vorhanden) und aus seinem angesparten Vermögen. Unter Umständen erhält die pflegebedürftige Person eine sogenannte Hilflosenentschädigung, welche sie auch zur Deckung dieser Kosten verwenden kann. Reicht das Einkommen nicht (mehr), den Heimaufenthalt zu finanzieren, so können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Ein Erbteil steht meines Wissens den Nachkommen nicht zu, im Gegenteil, wenn Ergänzungsleistungen beantragt werden müssen, kann es sein, dass diese aus dem Erbe zurückgezahlt werden müssen.

In Österreich gibt es für pflegebedürftige Personen Pflegegeld, um den Mehraufwand an Pflege abzugelten. Dies ist abhängig von der Anzahl der Stunden pro Monat und ist je nach Pflegestufe gestaffelt. Ein Amtsarzt nimmt die Einstufung vor. Wie ist dies in der Schweiz geregelt?

Martina Filippo: Die Schweiz hat den sogenannten Assistenzbeitrag, der aber nur IV-Rentner gewährt wird, d.h. Personen, die noch nicht im Rentenalter sind. Assistenzbeiträge sind Geldbeträge, die die pflegebedürftige Person verwenden kann, um eine Assistenzperson einzustellen, die Hilfeleistungen erbringt. Für AHV-Renter gibt es diesen Assistenzbeitrag nicht (es sei denn, die Person hat schon solche Beiträge vor dem Rentenalter erhalten). Daneben gibt es die Hilflosenentschädigung: Das sind Geldbeträge zur freien Verwendung, die bei Einschränkungen in allgemeinen Lebensverrichtungen (z.B. Aufstehen, Abliegen, Essen, Körperpflege) gewährt werden. Diese Beiträge können zur Finanzierung von Pflege und Betreuung eingesetzt werden.

Mein Ehemann, 75, ist an Alzheimer erkrankt. Alle wichtigen Entscheidungen muss ich heute allein treffen. Er hat einen Vorsorgeauftrag ausgestellt, in dem er die Wahrnehmung seiner Interessen / Angelegenheiten mir übergibt. Muss ich den Vorsorgeauftrag im Moment der Urteilsunfähigkeit von der KESB validieren lassen oder genügt der Vorsorgeauftrag, da wir ja verheiratet sind.

Michael Schmieder: Ich würde den Vorsorgeauftrag in diesem Falle validieren lassen

Meine Partnerin hat laut Aussage des Hausarztes Demenz, es fing vor ca. 1 Jahr an nicht mehr zu wissen was wo ist . sie ist fit, läuft täglich mit mir 1,5- 2 Stunden zügig. Wir haben vor 2 Monaten ein MRI machen lassen, und haben gerade den 2. Test in der Memory Klinik, Waid Spital absolviert, und warten auf das Ergebnis und Abschluss Besprechung zum 6. Juni. Was würden Sie uns empfehlen, Für uns entsteht im Moment der Eindruck, dass wir mit diesem Problem alleine gelassen werden. Heidi ist seit Jahren bei der Swica Halbprivat versichert, und hat diese Versicherung noch nie ernsthaft in Anspruch nehmen müssen Wir danken für eine baldige Antwort

Nadia Leuenberger: Die Beratungsstelle von Alzheimer-Sektion in Ihrem Wohnkanton unterstütz und begleitet Sie nach der Diagnose und gibt Ihnen Informationen zum weiteren Vorgehen.

Guten Abend aus Bassersdorf Ich, w. 56 Jahre jung würde sehr gerne 2x im Monat ein Tag (6-8 Std.) Hand / Unterstützung anbieten. Entlöhnt möchte ich nicht werden, einfach nur helfen. An wen kann ich mich wenden?

Stefanie Becker: Das ist ein tolles Angebot, haben Sie besten Dank dafür! Wenden Sie sich an unsere Sektion Alzheimer Zürich, die kann Ihnen sicherlich Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich engagieren können. info@alz-zuerich.ch

Unsere alleinstehende Nachbarin ( über 80) ist sehr vergesslich geworden. Sie redet nur von früher, ein Gespräch ist nicht mehr möglich. Sie ist sehr mager und es ist fraglich, ob sie richtig isst, obwohl sie beteuert, zu kochen. Sie ist sich ihrer Vergesslichkeit bewusst. Die Finanzen erledigt ein Beistand. Soll man mit ihr sprechen und ihr mitteilen, dass man sich Sorgen macht und mit dem Beistand reden möchte oder machen wir das ohne ihr Wissen? Was braucht es, dass eine demente Person allein leben kann bzw. welche Kriterien sprechen für ein betreutes Wohnen oder eine Demenzeinrichtung?

Michael Schmieder: Gut, dass Sie sich mit der Nachbarin befassen. Das direkte soziale Umfeld ist eminent wichtig. Ich würde in jedem Falle mit der Frau direkt reden und sie fragen ob man mit dem Beistand mal reden darf. WUnd enn ja, dann ist das ja gut, wenn nein und Sie weiterhin beobachten , dass es der Frau scheinbar nicht gut geht, dann würde ich in erster Linie mal versuchen, den Hausarzt zu informieren, dass Sie sich Sorgen machen und was er zu tun gedenkt mit dieser Information. Was spricht für eine Demenzeinrichtung: das soziale Leben, weniger Stress, da die Dinge des Alltags gemacht werden und Menschen da sind, die sich um die erkrankte Frau sorgen. Gemeinschaft ist eines der Zauberwörter und Einsamkeit macht krank.

Guten Abend Wer entscheidet für eine Demenzpatientin, wer unterschreibt Dokumente? Wir haben eine Tochter (34, hat die seltene Krankheit MELAS, Symtome wie Demenz) und begleiten sie ganztäglich. Braucht es eine KESP-Anmeldung?

Eva Wiesendanger: Es gibt zwei unterschiedliche Bereiche zu regeln für den Fall, dass Ihre Tochter urteilsunfähig wird und keine Patientenverfügung und kein Vorsorgeauftrag besteht. In medizinischen Fragen sieht das Gesetz für die Vertretung eine Vertretungsreihenfolge vor. Sofern Ihre Tochter keine Beistandschaft hat, nicht verheiratet/in einer eingetragenen Partnerschaft ist oder in einer Partnerschaft lebt und keine Kinder hat, haben Sie als Eltern ein Vertretungsrecht für Ihre Tochter, was medizinische Fragen angeht. Für die übrige Vertretung insb. in Rechtsgeschäften und finanziellen Fragen ist die KESB dafür zuständig, die Vertretung zu regeln bzw. eine auf die Bedürfnisse Ihrer Tochter zugeschnittene Beistandschaft einzurichten, wenn sie sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern kann. Sie können als Eltern beantragen, dass die Beistandschaft Ihnen übertragen wird.

wie lange kann ich bei einer Diagnose von Demenz oder Alzheimer Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Danke für ihr Rückmeldung

Ulrike Darsow: Sterbehilfe kann man in Anspruch nehmen, wenn die Urteilsfähigkeit dafür gegeben ist. Dies wird zum entsprechenden Zeitpunkt durch Spezialisten beurteilt.

Welche Rolle spielt bei Altersdemenz die Diagnose und die Medikation? Meine Mutter wird im Oktober 84. Nach Zeichen von Demenz – es ging aber noch zu Hause ohne Spitex – stürzte sie auf dem Trottoir vor ihrem Haus auf den Hinterkopf (vermutlich wegen Schwindel). Sie hatte eine leichte arachnoidale Hirnblutung und war leider aufgrund einer Thrombosen-Diagnose mit Blutverdünnung unterwegs. Am Morgen nach dem Sturz war sie am Telefon ganz klar – dann erlitt sie ein Delir und war komplett verwirrt – Spital, Pflegeheim, Altersheim in 1 Monat. Das war sehr viel für sie und das Kurzzeitgedächtnis (Raum- und Zeitorientierung) ist viel schlechter als vor dem Unfall geworden (mit besseren und schlechten Tagen). Wie wichtig ist in diesem Fall eine saubere Diagnose? Wann kann diese gefällt werden (ich habe gelesen, dass die Folgen eines Delirs Wochen dauern können). Inwiefern können mit Medikamenten Wirkungen erzielt werder zur kognitiven Verbesserung? Soll ich mich mit der Diagnose Altersdemenz, die im Spital Davos gestellt wurde, zufrieden geben oder eine spezialisierte Diagnose einfordern, die aber wiederum Stress für meine Mutter bedeuten würde…

Stefanie Becker: Eine klare Diagnose ist in jedem Fall wichtig, weil sie je nach dem auch unterschiedliche Behandlungen möglich macht. Falls Sie unsicher sind, ist das Einholen einer Zweitdiagnose sicherlich sinnvoll, sofern Sie dies Ihrer Mutter zumuten können. Auch ein niedergelassener Alterspsychiater oder Neurologe kann sich im Sinne einer unabhängigen Meinung, Ihre Mutter noch einmal untersuchen und dann auch über die Medikation gesprochen werden. Ein Delir hat auch eine Ursache und diese sollte ebenfalls klar abgeklärt werden, um eine solche Situation zukünftig zu vermeiden.

Guten Abend Seit längerer Zeit bezahle ich bei Exit ein, dass ich dieses Angebot bei unheilbarer Krankenheit oder Demenz anwenden kann. Kann ich bei einer Demenzdiagnose das Angebot bereits anfordern, da man ja noch selber Entscheidungsfähig sein muss um das Medikament einzunehmen.

Michael Schmieder: Der Prozess bei Exit läuft meines Wissens nach sehr klaren Regeln ab. Bei einer Demenzdiagnose können Sie nicht einfach das Medikament bestellen und dann abwarten bis Sie es nehmen wollen. Es geht um die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme. Und das kann ja durchaus noch Jahre später sein wie der Diagnosezeitpunkt. Und wenn diese Urteilsfähigkeit festgestellt wurde, durch einen Psychiater, dann beginnt der Prozess mit Exit bis zum assistierten Suizid. Wenn jedoch zum Zeitpunkt der Diagnosestellung bereits der Wunsch besteht, jetzt aus dem Leben zu scheiden, dann wird Exit vermutlich diesen Weg auch begleiten, da ja eine unheilbare Krankheit vorliegt und die Urteilsfähigkeit noch vorhanden ist.

Guten Tag Ist Senior Care in der Schweiz legal? Und wie sieht es mit dieser Agentur aus? https://www.altenpflegeroth24.com/ beide bieten 7 Tage Betreeung zu Kosten um die 4000.- an. Andere Anbieter mit Sitz in der Schweiz in der schweiz kosten mindestens CHF 7000.-, was wir uns nicht leisten können. In den Verträgen steht, dass die Sozialleistungen von der Agentur im entsprechenden Land bezahlt werde und die Mitarbeiter sich alle 2 Monate auswechseln. Gerne kann ich die Verträge zur Prüfung zustellen. Danke und Gruss

Michael Schmieder: Das scheint ein Dumpingpreis zu sein und irgendjemand zahlt dafür. Fragen Sie bei Curaviva Schweiz in Bern nach.

Hallo wir Pflegen und betreuen unsere Mutter. Kann man und wenn ja wie finanzielle Leistungen für Betreuung bekommen. Das Problem ist das ich bei der Pflegeperson als Angehöriger angestellt bin, aber die Betreuung ebenfalls durch mich erbracht wird. Es wäre jetzt schön einmal pro Woche einen Nachmittag frei zu haben, was aber mit hohen Kosten verbunden ist. Vielen Dank für ihre Antwort

Martina Filippo: Betreuungsleistungen werden grundsätzlich nicht vergütet. Hat die gepflegte und betreute Person Anspruch auf Ergänzungsleistungen können diese Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen finanzieren. Dies ist aber von Kanton zu Kanton verschieden. Allenfalls gibt es weitergehende kantonale Leistungen oder über die Gemeinden, was aber eher die Ausnahme als die Regel ist.

Mein Lebenspartner habe ich mehrere Jahre – fast bis zu seinem Tod ( 4 Monate vor dem Tod ging er in Pflegeheim) gepflegt. Er wurde am 21.04.2024 von seinem Leiden erlöst. Nun zu meiner Frage. Darf ich nachträglich meine Ansprüche für die geleistete Betreuung bei seinen Kindern meine Leistungen in Rechnung stellen? Habe von Prosenectute erfahren, dass ich mit meinem Partner hätte ein Betreuung- und Pflegevertrag machen müssen. Aufgrund seiner sehr schlechten geistigen Zustandes, habe ich auf diesen Vertrag verzichtet.

Michael Schmieder: Das wird schwierig werden. Vielleicht liesse sich etwas auf der Ebene regeln: wir Kinder sehen, was die Lebenspartnerin geleistet hat. Aber die Kinder sind nicht dazu verpflichtet.

Espresso, 30.04.24, 08:10 Uhr

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